Artikel: Patientenverfügung - Was sagt der Gesetzgeber?

Patientenverfügung - Was sagt der Gesetzgeber?

 

VIVA DOMUS Privatspitex informiert regelmässig über aktuelle und allgemeine Themen rund um die Gesundheit.

 

"Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverfügung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äussern kann. Sie kann auch eine Person bezeichnen, die entscheidet, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist."

 

Die Patientenverfügung gilt nur für den medizinischen Bereich. Es werden alle medizinischen Massnahmen festgelegt, welche man im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder ablehnt.

 

VIVA DOMUS empfiehlt, eine Patientenverfügung zu erstellen, damit die betroffenen Personen wie z.B. Pflegefachleute zum gegebenen Zeitpunkt wissen, was die Kunden wünschen.

 

Sie können eine Patientenverfügung von Hand oder mit dem Computer erstellen. Zeugen sind nicht erforderlich. Wir empfehlen jedoch ein beratendes Gespräch mit Ihrem Pflegedienstleiter. Er hat verschiedene Vorlagen, welche Sie verwenden können. Patientenverfügungen können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

 

Autor:

Bruno Rubin - Geschäfts- und Pflegedienstleiter VIVA DOMUS Espace Mittelland AG

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